Krankmeldung

Damit wir im Bild sind

Ist Ihr Kind erkrankt, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische oder elektronische Entschuldigung (E-Mail) Ihre Entschuldigungspflicht nur vorläufig erfüllt. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen.

Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden.

Für Ihr Kind besteht Schulpflicht! Somit ist eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. im Anschluss an die Schulferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – beispielsweise im Falle von gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/ oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein entsprechend ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen!

    Vorname des Kindes

    Familienname des Kindes

    Klasse

    Klassenlehrer/in

    Grund der Verhinderung

    Voraussichtliche Dauer

    Krankmeldung erfolgte durch

    Erreichbar unter Telefon-Nr.

    Anmerkung

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